Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen, gültig ab 01.09.2013
AGB der TmH e.U., im weiteren TmH genannt, im geschäftlichen Verkehr mit UNTERNEHMEN (NICHTKONSUMENTEN).
1. ALLGEMEINES
Alle Lieferungen und Leistungen (inklusive Werkvertragsleistungen) der TmH, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners keine Anwendung.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertragsabschluss mit der TmH, unabhängig davon, ob die Ware und Leistung vorher telefonisch, elektronisch oder persönlich reserviert wurden oder bei einem Mitarbeiter der TmH telefonisch, elektronisch oder persönlich bestellt werden, kommt ein Kaufvertrag mit der Auftragsannahme zustande.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle auf www.TmH.co.at angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer.
Die Verrechnung erfolgt in € (EURO).
Die Bezahlung seitens des Kunden kann durch Barzahlung vor Ort oder Überweisung innert 7 Tagen (wertgestellt) ohne Abzug auf das Bankkonto der TmH erfolgen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Im Falle von Zahlungsverzug kann die TmH nach vorheriger Ankündigung die weitere Erbringung von Leistungen,
Warenlieferung und Dienstleistung stoppen.
Die bis dahin entstandenen Kosten werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
Die Ware und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TmH.
Dem Kunden wird bei Zahlungsverzug eine Mahnung mit endgültigem Zahlungstermin zugestellt.
Nach diesem Zahlungstermin wird das gerichtliche Mahnverfahren sofort wirksam.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen im Rahmen des im UGB geregelten Höchstzinssatzes in Rechnung zu stellen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der TmH. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist TmH berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist diesfalls zur Herausgabe verpflichtet.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware.
Kunden haben unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage ab Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen und versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung anzuzeigen, wobei diese Anzeige noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu erfolgen hat.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auf Kundenwunsch bauseits beigestellte Materialien und Teile.
Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, sofern die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden und es sich dabei um keine Personenschäden handelt.
Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt.
6. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung ist Wien.
7. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden seitens der TmH elektronisch erfasst und verarbeitet. Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. TmH nützt die Daten für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Inhaber der erfassten Daten über Bestellungen, Produkte und erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen. Die Daten werden an Dritte nur im notwendigen Ausmaß weitergegeben, wenn es für die Erbringung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im eindeutigen Kundeninteresse notwendig ist. Personenbezogenen Daten werden auf Antrag der Kunden in der Kundendatei der TmH gelöscht.
8. VERSCHIEDENES
Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Der Kunde verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.
9. WERKVERTRÄGE
Für über den gewöhnlichen Handel mit Waren hinausgehende Leistungen, insbesondere Dienstleitungen und sonstige Arbeiten seitens TmH, ebenso auch Werkverträge gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
TmH hat den Kunden bei der Installation von Hardwaresystemen ausdrücklich über die richtige Verwendung der Anlagen aufgeklärt. TmH verpflichtet sich, Anlagen nur nach dem Stand der Technik zusammenzustellen bzw. in Betrieb zu nehmen und haftet für die richtige Auswahl der Komponenten. TmH haftet aber nicht für jene Mängel, die dadurch entstehen, dass die Anlagen unsachgemäß verwendet werden, insbesondere dann, wenn durch den Kunden eigenmächtig oder mittels Auftrags an Dritte Veränderungen an der installierten Anlage vorgenommen werden oder vor Vertragsbeginn wurden.
Besondere Gewährleistung
Bei Mängeln infolge von Werkaufträgen sind grundsätzlich die Bestimmungen des ABGB anzuwenden und ist zunächst grundsätzlich eine Verbesserung/Reparatur vorzunehmen. Wird der Mangel nicht durch TmH verursacht, insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung einer Anlage durch den Kunden wie zum Beispiel Verwendung nicht passender Komponenten oder unrichtiger Stromversorgung ist das Recht des Kunden auf Wandlung ausgeschlossen. Behauptet der Kunde nach bereits erfolgter erster Behebung des Mangels durch TmH das weitere Bestehen dieses Mangels, so hat er zu beweisen, dass der Mangel tatsächlich in der Sphäre der TmH liegt.